Von Sascha Willms | Lesedauer: 2 Min. Wusstest du, dass haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG unmittelbar deine Steuerlast senken? Konkret sind das bis zu: ✅ 4.000 € für haushaltsnahe Dienste wie Reinigung, Gartenarbeit oder Kinderbetreuung ✅