Von Sascha Willms | Lesedauer: 2 Min.
Wusstest du, dass haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG unmittelbar deine Steuerlast senken?
Konkret sind das bis zu: ✅ 4.000 € für haushaltsnahe Dienste wie Reinigung, Gartenarbeit oder Kinderbetreuung ✅ 1.200 € für Handwerkerleistungen ✅ 510 € für Minijobs im Haushalt
Besonders interessant für Mieter:
Auch Anteile aus der Nebenkostenabrechnung zählen dazu z.B. Hausreinigung, Winterdienst oder Hausmeisterkosten lassen sich häufig geltend machen.
Nur unbar gezahlte Rechnungen mit ausgewiesenen Arbeitskosten werden anerkannt. Also Überweisung statt Barzahlung.