Als Steuerberater in Heusweiler und Lebach unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung, sondern zeigen Ihnen auch, wie Sie legal das Maximum aus Ihren Ausgaben herausholen.
Jan von Willms & Frevel Steuerberater fasst in diesem Beitrag die wichtigsten pauschalen Absetzmöglichkeiten und Freibeträge für Arbeitnehmer und Immobilienbesitzer zusammen.
1. Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)
Wer regelmäßig den Weg zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte zurücklegt, kann dies steuermindernd geltend machen.
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Berechnungsgrundlage: Bei einer 5-Tage-Woche wird im Schnitt von 230 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen.
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Die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fließt kilometerbasiert in die Werbungskosten ein.
2. Homeoffice-Pauschale
Arbeiten Sie ganz oder teilweise im Homeoffice und fahren nicht täglich in den Betrieb?
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Für jeden Tag im Homeoffice können 6 Euro pro Tag angesetzt werden.
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Die Pauschale ist gesetzlich auf maximal 1.260 Euro im Jahr (entspricht 210 Tagen) gedeckelt.
3. Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit
Sind Sie beruflich auswärts tätig (weder im Betrieb noch im Homeoffice)? Für diesen Mehraufwand greifen pauschale Verpflegungssätze:
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Ab 8 Stunden Abwesenheit: 14 Euro pro Tag.
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Mehr als 24 Stunden Abwesenheit (Mehrtägige Dienstreisen): 28 Euro pro Tag.
4. Spenden an gemeinnützige Organisationen
Finanzielle Zuwendungen an steuerlich begünstigte, gemeinnützige Organisationen – wie Sportvereine oder Tierheime – lassen sich direkt als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung abziehen.
5. Handwerkerleistungen im Eigenheim
Haben Sie Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung durchführen lassen (z. B. durch Schornsteinfeger, Klempner oder Elektriker)?
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Absetzbar sind 20 % der reinen Lohnkosten (sowie Maschinen- und Fahrtkosten).
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Der steuerliche Abzug ist auf maximal 1.200 Euro pro Jahr gedeckelt (vorausgesetzt, die Arbeitskosten betragen mindestens 6.000 Euro und es liegt eine Rechnung inklusive unbarer Zahlung vor).
Individuelle Beratung von Ihren Steuerberatern in Heusweiler & Lebach
Sie möchten sicherstellen, dass Sie keine Absetzmöglichkeiten verschenken? Die Kanzlei Willms & Frevel in Heusweiler und Lebach steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.